Die Gesellschaft auf Vorrat in Spanien

Die Gründung und Eintragung einer Gesellschaft in das Handelsregister erfordert die Einhaltung vielerlei Formalitäten und nimmt oft viel Zeit in Anspruch, manchmal mehr Zeit, als den Gründern zur Verfügung steht. Um diesen Prozess weitestgehend zu vermeiden, ist in der Praxis die Verwendung von Vorratsgesellschaften weit verbreitet.

Strafen und Sanktionen wegen digitalem Phishing in Spanien

Eine falsche Identität im Internet anzuwenden bedeutet eine missbräuchliche Verwendung von Identifizierungsdaten: Name, Spitzname, im Internet benutzten Pseudonym, Passwort, etc. Aber auch die Nutzung anderer Daten, wie die E-Mail Adresse, die IP-Adresse, die URL, Webseiten, online veröffentliche Beiträge, Profile sozialer Netzwerke, Logos, Bilder oder andere Arten von numerischer Information, die die Identifizierung einer natürlichen Person ermöglichen, kann eine Straftat darstellen.

Eigentumserwerb in Spanien durch nichtansässige Ausländer

Die Wohnungspreise in Spanien sind seit Beginn der Krise um 31,3% gesunken. Obwohl die  spanische Wirtschaft wieder zu wachsen anfängt, befinden sich die Wohnungspreise immer noch auf niedrigem Niveau. Diese Situation begünstigt die Entwicklung der Investitionen in Spanien. Immer mehr Ausländer entschliessen sich zum Erwerb eines Eigentums in Spanien.

Die Gründung einer Zweigniederlassung in Spanien

Begriffsdefinition Zweigniederlassung

 

Die Zweigniederlassung kann rechtlich definiert werden als diejenige mit einer ständigen Vertretung und einer gewissen Selbstständigkeit der Geschäftsführung ausgestattete sekundäre Niederlassung, durch welche, im Ganzen oder teilweise, die Tätigkeitsfelder der Muttergesellschaft fortentwickel werden. Ihre Regelung in Spanien findet sich hauptsächlich im königlichen Erlass 1784 vom 19.07.1996, durch den das Statut des Handelsregisters gebilligt wurde, konkret in den Artikeln 295 ff.