Das spanische Mahnverfahren: schnelle und effektive Geldforderung in Spanien

Das Mahnverfahren ist eines der neueren Mittel, die durch die spanische Zivilprozessordnung  (Ley de Enjuiciamiento Civil, LEC) eingeführt wurden um den Schutz von Darlehen zu gewährleisten. Es ist geregelt unter den Art. 812-818 desselben Gesetzes. Es ist ein schneller und effektiver Weg für die Forderungseintreibung von Geldforderungen.

Die Bedeutung gerichtlicher Gutachter bei der Urteilsfindung in Spanien

Ein aktuelles Urteil eines erstinstanzlichen Zivilgerichts in Spanien hebt die Bedeutung von gerichtlichen Gutachten zur Urteilsfindung in Gerichtsverfahren hervor. Art. 336 der spanischen Zivilprozessordnung sieht vor, dass die Parteien ein Sachverständigengutachten einbringen müssen. Ein aussagekräftiges schriftliches Gutachten ist nur der Anfang. Entscheidend ist die Argumentation durch den Gutachter im Verfahren. Die Kriterien dafür im Artikel.

Strafen für E-Commercebetreiber wegen Nichterfüllung des Cookiegesetzes in Spanien

Zwei spanische E-Commercegeschäfte wurden am 14. Januar 2014 aufgrund von Nichterfüllung des Cookiegesetzes bestraft. Diese Strafen von relativ geringem Betrag (3.000 Euros für das eine, 500 Euros für das andere Geschäft) sollen als Aufruf an E-Commercebetreiber, die ihren Sitz in Spanien haben oder die Dienstleistungen in Spanien anbieten, verstanden werden, ihre Webseiten nach den neuen Cookie-Richtlinien zu aktualisieren.

Preisregulierung im elektronischen Handel laut Verbraucherschutzgesetz in Spanien

In Spanien sieht das Verbraucherschutzgesetzt vor, dass der Konsument über den Endpreis (zuzüglich aller Steuern und Kosten) vor Vertragsausführung informiert werden muss.

Darüber hinaus schreibt das Gesetz über Dienstleistungen der Informationsgesellschaft vor, dass Unternehmen die Preise ihrer Produkte oder Dienstleistungen klar angeben müssen, und dass daraus hervorgehen muss, welche möglichen Kosten für Steuern oder Lieferung anfallen.

Beschwerdeblätter und das Verfassungsgesetz zum Datenschutz (LOPD) im E-Commerce in Spanie

Die dem spanischen Handel zugrundeliegende Gesetzesordnung ist das Real Decreto Legislativo 1/2007, vom 16. November, aus welchem der überarbeitete Text des „Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios“, das „Allgemeine Gesetz zum Verbraucher- und Nutzerschutz“, und andere ergänzende Gesetze entsprechend verabschiedet wurden. Trotzdem und angesichts dessen, dass viele Zuständigkeiten, auf welche hier nicht weiter einzugehen ist, in die CC.AA übertragen wurden, konzentrieren wir uns in diesem Artikel auf die Madrider Rechtsvorschriften.