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Die Reform des Arbeitsrechts durch Gesetzeserlasss 10/2010 vom 16. Juni auf Grundlage der Eilmaßnahme im Rahmen der Arbeitsmarktreform

Am 17. September 2010 verabschiedete das spanische Parlament das Gesetz 35/2010, welches sich auf die Eilmaßnahmen der Arbeitsmarktreform bezieht und sich bereits seit drei Jahren in Ausarbeitung befand, da sich die Tarifpartner, Unternehmen und Gewerkschaften bisher nicht über den Inhalt einigen konnten.