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Reform des spanischen Arbeitsrechts

Am 17. September 2010 verabschiedete das spanische Parlament das Gesetz 35/2010, welches einen Tag später im BOE veröffentlicht wurde und am 19. September 2010 in Kraft trat. Zusammen mit dem Könglichen Gesetztesdekret vom 16. Juni 2010, in Kraft getreten am 18. Juni 2010, bildet es die Arbeitsmarktreform in Spanien.

Der vorliegende Artikel befasst sich mit den wichtigsten Neuregelungen, die aufgrund dieser Reform in Spanien eingeführt wurden und vergleicht diese in Grundzügen mit der deutschen Rechtslage.

Die Reform des Arbeitsrechts durch Gesetzeserlasss 10/2010 vom 16. Juni auf Grundlage der Eilmaßnahme im Rahmen der Arbeitsmarktreform

Am 17. September 2010 verabschiedete das spanische Parlament das Gesetz 35/2010, welches sich auf die Eilmaßnahmen der Arbeitsmarktreform bezieht und sich bereits seit drei Jahren in Ausarbeitung befand, da sich die Tarifpartner, Unternehmen und Gewerkschaften bisher nicht über den Inhalt einigen konnten.