Kündigung aus objektiven Gründen in Spanien

Ein Unternehmen, dass sich entscheidet, einen Arbeitnehmer aufgrund objektiver Gründe zu entlassen, muss die Ursachen für die Entlassung vor einem Richter begründen, damit die Entlassung nicht als ungerechtfertigt angesehen wird.

Verfahren zur Entlassung aus objektiven Gründen

Zudem muss das in Art. 53 des spanischen Arbeitnehmergesetzes vorgesehene Verfahren eingehalten werden, welches folgende Bedingungen beinhaltet:

  • Zugang des Kündigungsschreibens beim Arbeitnehmer: dieses muss sowohl das genaue Datum des Vertragsendes als auch eine Erläuterung der Tatsachen einschließen, welche zu der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt haben.
  • Neben dem Kündigungsschreiben ebenso Zugang einer Ersatzzahlung, deren Höhe sich aus dem in 20 Tagen pro in der Vergangenheit absolviertem Arbeitsjahr zustehenden Gehalt errechnet, zu zahlen in maximal 12 Raten.
  • Eine Mitteilung fünfzehn Tage vor dem Ende der Arbeitsverhältnisses, oder, falls dies versäumt wird, eine Zahlung des Gehalts für diese Tage (die Säumnis dieser Mitteilung führt nicht zur Annahme einer ungerechtfertigten Kündigung).

Ungerechtfertigte Kündigung

Die Nichtbeachtung dieser Verfahrensvorschriften kann zur Annahme der ungerechtfertigten Kündigung führen. Die Konsequenzen dessen stehen im Ermessen des Unternehmens und bestehen, von Ausnahmen abgesehen, entweder in der Zahlung einer Ersatzssumme oder der Wiedereinstellung des Arbeitnehmers (inklusive der rückwirkenden Zahlung des Gehalts ab dem Zeitpunkt des vermeintlichen Endes des Arbeitsverhältnisses).

Die Höhe der Entschädigung

Die Entschädigung für die objektive Entlassung in Spanien beträgt die Summe, welche in 20 Tagen verdient worden wäre, multipliziert mit der Anzahl absolvierter Arbeitsjahre, zu zahlen in nicht mehr als 12 Raten.

Die Höhe der Entschädigung hängt demnach von zwei Faktoren ab: der Dauer der Betriebszugehörigkeit und dem Gehalt des Arbeitnehmers.

Betriebszugehörigkeit

Die Betriebszugehörigkeit wird nach vollen Monaten berechnet und beginnt mit dem Beginn der Arbeitsbeziehung (sogar, wenn die Arbeitsbeziehung durch Zeitarbeit, Ausbildung oder Leiharbeit geprägt war).

Anzurechnendes Gehalt

Hinsichtlich der Entschädigung wird das Gehalt des letzten Monats als Maßstab angenommen, wobei außerordentliche Zahlungen anteilig angerechnet werden.

Kündigungsschreiben

Das Kündigungsschreiben muss die Art und Weise, in der die Entschädigung ausgezahlt wird, beinhalten, ohne dass der Arbeitnehmer zusätzliche Schreibarbeit verrrichten muss. Die Kündigung kann für unzulässig erklärt werden, wenn die Entschädigung

  • zum Zeitpunkt des Zugangs des Kündigungsschreibens oder spätestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung nicht bezahlt ist
  • die korrekte Summe nicht bezahlt ist (mit Ausnahme des Vorliegens eines hinreichend entschuldigten Fehlers).

Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung

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