Das Rücktrittsrecht beim Onlinehandel in Spanien

Im Kontext der Fernabsatzverträge stellt das Rücktrittsrecht in Spanien eines der wichtigsten Verbraucherrechte dar. Ausgangspunkt ist das spanische Verbraucherschutzgesetz Ley General para la Defensa de los Consumidores y Usuarios, abgekürzt als TRLGDCU. Dieses beruht auf der europäischen Richtlinie 2006/112/CE des Europäischen Rates.

Gemäß Art. 102 TRLGDCU muss jedem Verbraucher, der via Onlinehandel einen Vertrag mit einem Unternehmer eingeht, ein vertragliches Rücktrittsrecht eingeräumt werden. Der Kunde muss gem. Art. 108.2 TRLGDCU die Möglichkeit haben, die Produkte genau so zu testen wie in einem normalen Geschäft, sodass er die entsprechende Nutzung des Produkts keinesfalls zu ersetzen hat, solange es sich dabei nur um den zur Entscheidungsfindung notwendigen und verhältnismäßigen Gebrauch handelt.

In diesem Zusammenhang ist wichtig darauf hinzuweisen, dass Onlinehändler eine generelle Informationspflicht gegenüber ihren Kunden haben, sodass sie auf das vorhandene Rücktrittsrecht entweder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf einer dazu vorgesehenen Seite ihrer Webseite hinzuweisen haben.

Der Hinweis auf Bestehen des Rücktrittsrechts muss gut strukturiert und einfach zu lesen sein, wobei besonders darauf zu achten ist, dass das Rücktrittsrecht nicht mit anderen Verbraucherrechten verwechselt werden kann. Das gesetzlich gegebene Rückgaberecht ist unabhängig von möglichen weiteren freiwilligen Rückgabeoptionen, wobei aber zu beachten ist, dass beide Rückgaberechte frei von Widersprüchen sein müssen.

Wurde der Verbraucher ordnungsgemäß über sein Rücktrittsrecht informiert, kann es gem. Art. 105.2 TRLGDCU  spätestens nach 14 Kalendertagen nicht mehr ausgeübt werden. Bleibt diese Information aus, besteht für den Kunden ein Rücktrittsrecht von zwei Monaten  gem. Art. 105.1 TRLGDCU.

Der Informationstext über das spanische Rückgaberecht im Onlinehandel

 

  • Es besteht eine minimale gesetzliche Rücktrittsfrist von 14 Kalendertagen, deren Berechnung erklärt werden muss.
  • Name und Anschrift der Person, an welche der Rücktrittswunsch zu richten ist, muss klar aus dem Text hervorgehen. Dies gilt ebenfalls für jegliche Informationen, welchen die Kosten der Rückgabe betreffen.
  • Es müssen keine Gründe bezüglich des Rückgabewunsches angegeben werden (Art. 102.1 TRLGDCU).
  • Sollten ausnahmsweise Besonderheiten bestehen, muss der Kunde auf diese hingewiesen werden. Eine Liste mit Ausnahmen zum Bestehen des Rücktrittsrechts findet man im Art. 103 TRLGDCU. Als Beispiel wäre zu nennen, dass kein Recht auf Rücktritt beim Kauf von Artikeln, deren Mindesthaltbarkeitsdatum besonders schnell abläuft, besteht. Von Bedeutung ist, dass der Kunde in diesem Fall explizit auf das Nicht-Bestehen des Rücktrittsrechts hingewiesen werden muss, da es sonst aus Sicht des Kunden scheinbar besteht, was zum tatsächlichen Entstehen eines Rücktrittsrechts führt.
  • Alle Vertragsklauseln, die eine Bestrafung des Verbrauchers wegen Ausführung des Rücktritts festsetzen oder das Rücktrittsrecht ausschließen, sind gemäß Art. 102.2 TRLGDCU nichtig.
  • Zudem kann kein Verbraucher dazu gedrängt werden, eine Rücktrittsversicherung zu erwerben oder eine besondere, möglicherweise teurere Versandart zur Rücksendung zu benutzen.

Ablauf der Rücktritts von einem Onlinekauf

 

Im Folgenden wird dargestellt, wie der Rücktritt von einem Onlinekauf in Spanien abzulaufen hat.

Rücksendung der Güter

 

Gemäß Art. 108.1 TRLGDCU ist es Aufgabe des Verbrauchers, dem Unternehmer die Güter unverzüglich zurückzugeben, sollte der Unternehmer dem Verbraucher nicht angeboten haben, die Güter bei diesem abzuholen. Dies muss spätestens 14 Kalendertage nach Erklärung des Rücktritts geschehen.

Erstattung von Kaufpreis und ggf. zusätzlicher Kosten

 

Die Rückzahlung muss schnellstmöglich erfolgen, die rechtliche Frist beträgt 14 Tage ab Aussprache des Rücktrittswunsches/Rücktrittserklärung gemäß Art 107.1 TRLGDCU. Die Nichterfüllung dieser Frist ermöglicht es dem Kunden, den doppelten Betrag zu verlangen.

Wer trägt die Rückgabekosten

 

Gemäß Art 108.1 TRLGDCU kann der Verkäufer entscheiden, ob er selbst die Rückgabekosten trägt oder aber der Kunde für die Rückgabe aufkommt. In jedem Fall allerdings muss der Kunde darüber informiert werden. Der Normalfall ist, dass der Käufer die direkten Rückgabekosten – und nur diese -, beispielsweise die Versandkosten, trägt.

Zahlungsweise

 

Weiterhin kann die Rückzahlung über jedwede Zahlungsweise erfolgen, da das Gesetz bezüglich dessen schweigt. Die Rückzahlung ist der Normalfall, allerdings können Verkäufer und Käufer sich auch auf eine andere Form einigen, beispielsweise auf einen Kundenkredit oder Gutscheine. Die Ablehnung oder das Schweigen des Verbrauchers haben die Rückzahlung innerhalb von 14 Tagen zur Folge.

Laura Chetail & Nicolás Melchior

Mariscal Abogados, Rechtsanwälte Madrid, Spanien

Eurojuris España, Netzwerk von Spanischen Anwaltskanzleien