Die Vorstandshaftung im Rahmen des Insolvenzverfahrens

Das noch junge spanische Insolvenzgesetz vertieft sich in der Vorstandshaftung von Kapitalgesellschaften. Diese neue Haftungsregelung ergänzt bereits vorgesehene Regelungen sowohl bezüglich des Aktiengesellschaftsrechts als auch des Gesetzes betreffend der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Delikte des Strafgesetzbuches.

Das neue spanische Gesetz über Kapitalgesellschaften

Der Ministerrat stimmte am 2. Juli durch das Königliche Dekret 1/2010 der Gesetzesneufassung über Kapitalgesellschaften zu, durch welche die Vorschriften für Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, börsennotierte Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, das heißt, alle im spanischen System vorhandenen Kapitalgesellschaften, in einem einzigen Gesetzestext vereinheitlicht werden.

Ratschläge zum Erweb von Immobilien in Spanien

In Abhängigkeit davon, ob eine Immobilie für den persönlichen oder den gewerblichen Gebrauch erworben werden soll, sie alt oder neu ist, unter Denkmalschutz steht, ob Sie es allein oder als Miteigentümer erwerben oder ein Teilzeitwohnrecht wünschen, greifen unterschiedliche Rechtsvorschriften.

Wettbewerbesschutzverordnung in Spanien

Die Wettbewerbsverordnung in Spanien wurde unter Berufung auf das Gesetz 15/2007 vom 3. Juli zum Schutz des Wettbewerbs erlassen, welches eine fundamentale Reform des spanischen Systems des Wettbewerbsschutzes veranlasste und welches die Nationale Wettbewerbskommision bildete.

Die Reform des Arbeitsrechts durch Gesetzeserlasss 10/2010 vom 16. Juni auf Grundlage der Eilmaßnahme im Rahmen der Arbeitsmarktreform

Am 17. September 2010 verabschiedete das spanische Parlament das Gesetz 35/2010, welches sich auf die Eilmaßnahmen der Arbeitsmarktreform bezieht und sich bereits seit drei Jahren in Ausarbeitung befand, da sich die Tarifpartner, Unternehmen und Gewerkschaften bisher nicht über den Inhalt einigen konnten.