Neues Gesetz mit Maßnahmen zur Förderung der festen Einstellung in Spanien

Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 16/2013 vom 20.12.2013 über Maβnahmen zur Förderung der festen Einstellung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer

Am Samstag, 21.12.2013, wurde das Gesetz Nr. 16/2013 vom 20.12.2013 nach der Ministerversammlung vom 20.12.2013 im spanischen Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Dieses Gesetz regelt Maβnahmen zur Förderung der festen Einstellung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer.

Das o.g. Gesetz ändert verschiedene Konzepte des spanischen Arbeitnehmerstatuts mit dem Ziel, die Flexibilisierung des Teilzeit-Arbeitsvertrages zu gewährleisten. Unter den eingeführten Änderungen ist folgende hervorzuheben: Wegfall der Möglichkeit zur Erbringung von Überstunden durch Arbeitnehmer, die auf Teilzeit eingestellt sind. Eine Ausnahme davon ist nur dann zulässig, wenn die Erbringung der Überstunden dringend für die Beseitigung oder Vermeidung von auβerordentlichen Schäden erforderlich ist. Dadurch wird noch das Regime der Überstunden geändert, wenn die Stundenanzahl erhöht wird oder die Voranmledung für deren Erbringung kurzfristig erfolgt.

 

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