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Kommentierung des Gesetz 38/2011, welches das spanische Konkursgesetz (Ley Concursal 22/2003) reformiert

Das Gesetz 38/2011 vom 10.10., welches das Konkursgesetz 22/2003 vom 9.7. reformiert, ist unbeschadet einiger Bestimmungen, die schon am 12. Oktober des vergangenen Jahres in Kraft getreten sind, am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Anlässlich der aktuellen wirtschaftlichen Situation, scheint die Überarbeitung der Norm hauptsächlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen worden zu sein.

Die Vorstandshaftung im Rahmen des Insolvenzverfahrens

Das noch junge spanische Insolvenzgesetz vertieft sich in der Vorstandshaftung von Kapitalgesellschaften. Diese neue Haftungsregelung ergänzt bereits vorgesehene Regelungen sowohl bezüglich des Aktiengesellschaftsrechts als auch des Gesetzes betreffend der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, und im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Delikte des Strafgesetzbuches.