Praxiskommentar zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Spanien

Die spanischen Gesellschaften mit beschränkter Haftung (L.L.C), die im spanischen Kapitalgesellschaftsgesetz (Ley de Sociedades de Capital LSC) geregelt sind, sind ihrer Bestimmung nach immer Handelsgesellschaften (Art. 2 LSC). Dies gilt unabhängig von den Zielen der Gesellschaft. Grundsätzlich besteht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung aus verschiedenen Gesellschaftern, es kann sich jedoch auch um eine Ein-Mann-GmbH handeln (genauer geregelt in Kapitel 3 des LSC).

Auflösung und Liquidation eines Unternehmens in Spanien

Kapitalgesellschaften, die von wirtschaftlichen Ungleichgewichten und/oder Zahlungsunfähigkeit betroffen sind, können entweder mit ihren Gläubigern (Partner oder Dritte) Vereinbarungen treffen um die Lebensfähigkeit und den Erhalt des Unternehmens zu garantieren, oder im entgegengesetzten Fall die entsprechende Auflösung und Liquidierung des Unternehmens einleiten.

Definition und Konzept von Compliance

Der englische Begriff Compliance oder der französische Conformité steht für das Einhalten der internen und externen Standards von Unternehmen (bewährte Praktiken, Ethikkodex, Antikorruptionsmaßnahmen, Risikoprävention am Arbeitsplatz, Datenschutz, Geldwäsche, usw.). Die Einhaltung dieser Regeln kann unerlaubte strafbare Handlungen der Unternehmen vorbeugen.