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Kommentierung des Gesetz 38/2011, welches das spanische Konkursgesetz (Ley Concursal 22/2003) reformiert

Das Gesetz 38/2011 vom 10.10., welches das Konkursgesetz 22/2003 vom 9.7. reformiert, ist unbeschadet einiger Bestimmungen, die schon am 12. Oktober des vergangenen Jahres in Kraft getreten sind, am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Anlässlich der aktuellen wirtschaftlichen Situation, scheint die Überarbeitung der Norm hauptsächlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen worden zu sein.

Der notwendige Gläubigerkonkurs

Im Gegensatz zum freiwilligen Gläubigerkonkurs, welcher vom Schuldner beantragt wird, wird der notwendige Gläubigerkonkurs von einem der Gläubiger beantragt, die dazu gemäß Artikel 3.1 des Konkursgesetzes („Ley Concursal“, im Folgenden: LC) befähigt sind.