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Der notwendige Gläubigerkonkurs

Im Gegensatz zum freiwilligen Gläubigerkonkurs, welcher vom Schuldner beantragt wird, wird der notwendige Gläubigerkonkurs von einem der Gläubiger beantragt, die dazu gemäß Artikel 3.1 des Konkursgesetzes („Ley Concursal“, im Folgenden: LC) befähigt sind.

Mahnwesen und Änderungen im Mahnverfahren

Am 4. Mai ist eine Reform des Prozessrechts in Kraft getreten, die im Gesetz 13/2009 vom 3. November geregelt ist. Unter den verschiedenen Neuerungen dieses Gesetzes wollen wir das Mahnverfahren hervorheben, dessen Anwendungsbereich aufgrund der genannten Reform maßgeblich erweitert wurde.