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Das Erbe eines Ausländers in Spanien

Ausländische Bürger, die einen Nachlass in Spanien erben, müssen das national anwendbare Erbrecht kennen. In Spanien regelt ein einziges nationales Gesetz, das Gesetz über die verstorbenen Personen, das Erbrecht. Unerheblich ist dabei, welche Art von Gütern an welchem Ort vererbt werden.

Das eigenhändige Testament

Im spanischen Recht werden zwei Arten von Testamenten unterschieden: die allgemeinen und die besonderen. Die besonderen Testamente sind das Militärtestament, das Seetestament und solche, die im Ausland erstellt werden. Die allgemeinen Testamente beinhalten dagegen das öffentliche, das in amtliche Verwahrung gegebene und das eigenhändig geschriebene Testament. Über letzteres handelt dieser Artikel,