Neue EU-Unterhaltsregelung kommt Kindern und Familien zugute
Nach der neuen EU-Regelung, die ab Ende Juni 2011 gilt, kommen Kinder im Falle einer Trennung der Eltern EU-weit schneller zu ihrem Recht. Bei schätzungsweise 16 Millionen Paaren mit internationalem Hintergrund in der EU und einer Million Scheidungen jährlich sehen sich immer mehr Elternteile gezwungen, Unterhaltszahlungen eintreiben lassen, wenn ein Elternteil im Ausland lebt und sich weigert, Unterhalt zu leisten. Durch die neue Regelung wird ein EU-weites System geschaffen, das die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erleichtern soll, damit sich Elternteile, die in einem anderen EU-Land leben, nicht länger ihren Pflichten entziehen können.
„An erster Stelle muss stets das Interesse des Kindes stehen. So wird die neue Regelung gewährleisten, dass Kinder auch dann eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ein Elternteil getrennt von ihnen in einem anderen EU-Land lebt“, so Vizepräsidentin Viviane Reding, die in der Kommission für das Justizressort zuständig ist.
Derzeit sehen sich Europäer mitunter Schwierigkeiten gegenüber, wenn sie – beispielsweise im Falle einer Scheidung oder wenn ein Elternteil ins Ausland zieht – Unterhaltsansprüche von Kindern und andere Formen von Unterhalt gegenüber einer Person in einem anderen EU-Land geltend machen wollen. Das kann für Eltern und Kinder nicht nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand, sondern auch mit großem psychischem Stress verbunden sein. Darüber hinaus muss oftmals der Staat für das Fehlverhalten der Schuldner finanziell einstehen.
Dank der neuen Regelung werden Unterhaltsansprüche in Situationen mit grenzüberschreitendem Bezug wirksam durchgesetzt werden können. In den meisten Fällen werden Unterhaltsentscheidungen, die in einem EU-Land ergangen sind, in einem anderen ohne besonderes Verfahren vollstreckbar sein. Dies wird dazu führen, dass die Verfahren beschleunigt werden und die Eltern Geld sparen. Die entsprechende Verordnung enthält außerdem Bestimmungen über die Zusammenarbeit der zentralen Behörden, die bei Unterhaltsanträgen Unterstützung leisten.
Quelle: Europa en breve - Delegation CGAE Brüssel
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