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Kommentierung des Gesetz 38/2011, welches das spanische Konkursgesetz (Ley Concursal 22/2003) reformiert

Mariscal, Rechtsanwälte Madrid, Spanien

Das Gesetz 38/2011 vom 10.10., welches das Konkursgesetz 22/2003 vom 9.7. reformiert, ist unbeschadet einiger Bestimmungen, die schon am 12. Oktober des vergangenen Jahres in Kraft getreten sind, am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Anlässlich der aktuellen wirtschaftlichen Situation, scheint die Überarbeitung der Norm hauptsächlich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen worden zu sein. more…

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Die Rolle des Anwalts beim Verkauf von Immobilien

C.Prieto, Tarracoiuris, Rechtsanwälte in Tarragona

In den goldenen Jahren der Immobilienblase, wenn alles gut angekauft wurde, spielten Juristen eine wesentliche Rolle in der Beratung von Käufern, damit diese Eigentum von Inmobilien mit voller Garantie erwerben konnten. Jetzt, da alles verkauft wird, ist unsere Rolle noch wesentlich, um das zu verhindern, dass ein eventueller Verkauf durch rechtlichen Gründen frustriert wird. more…

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Spanien vorm europäischen Gericht aufgrund der steuerrechtlichen Diskriminierung von Ausländer

Tarracoiuris, Rechtsanwälte Tarragoa, Spanien

Die Europäische Kommission hatte Spanien aufgefordert, Erbschaft- und Schenkungsteuerbestimmungen zu ändern, die für Gebietsfremde und für Auslandsguthaben eine höhere steuerliche Belastung vorsehen. more…

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Der notwendige Gläubigerkonkurs

Mariscal Abogados, Spanische Kanzlei

Im Gegensatz zum freiwilligen Gläubigerkonkurs, welcher vom Schuldner beantragt wird, wird der notwendige Gläubigerkonkurs von einem der Gläubiger beantragt, die dazu gemäß Artikel 3.1 des Konkursgesetzes („Ley Concursal“, im Folgenden: LC) befähigt sind. more…

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Mahnwesen und Änderungen im Mahnverfahren

Mariscal Abogados, Spanische Kanzlei

Am 4. Mai ist eine Reform des Prozessrechts in Kraft getreten, die im Gesetz 13/2009 vom 3. November geregelt ist. Unter den verschiedenen Neuerungen dieses Gesetzes wollen wir das Mahnverfahren hervorheben, dessen Anwendungsbereich aufgrund der genannten Reform maßgeblich erweitert wurde. more…

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Internationale Rechtsbeihilfe

Carlos Prieto, Tarracouiuris Abogados

Die immer mehr steigenden internationalen wirtschaftlichen und auch gesellschaftlichen Tätigkeiten führen zu weitverbreitenden internationalen Rechtsfragen im Alltag und gehören folglich auch zu den täglichen Verfahren am Gericht. more…

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Gründung einer spanischen GmbH: Sociedad Limitada – S.L.

Karl H. Lincke - Mariscal & Asociados, Abogados

Der vorliegende Artikel beschreibt die Vorgehensweise zur Gründung einer spanischen GmbH: Sociedad Limitada, S.L. von der Namensreservierung über die Eröffnung eines Gründungskontos, die Einzahlung des Stammkapitals und den Inhalt der Gesellschaftssatzung, bis zur Unterzeichnung der Gründungsurkunde vor dem Notar und die nach der Gründung zu erledigenden Schritte. more…

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Reform des spanischen Arbeitsrechts

Mariscal & Asociados, Abogados

Am 17. September 2010 verabschiedete das spanische Parlament das Gesetz 35/2010, welches einen Tag später im BOE veröffentlicht wurde und am 19. September 2010 in Kraft trat. Zusammen mit dem Könglichen Gesetztesdekret vom 16. Juni 2010, in Kraft getreten am 18. Juni 2010, bildet es die Arbeitsmarktreform in Spanien.

Der vorliegende Artikel befasst sich mit den wichtigsten Neuregelungen, die aufgrund dieser Reform in Spanien eingeführt wurden und vergleicht diese in Grundzügen mit der deutschen Rechtslage. more…

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Neue EU-Unterhaltsregelung kommt Kindern und Familien zugute

Europa en breve

Nach der neuen EU-Regelung, die ab Ende Juni 2011 gilt, kommen Kinder im Falle einer Trennung der Eltern EU-weit schneller zu ihrem Recht. Bei schätzungsweise 16 Millionen Paaren mit internationalem Hintergrund in der EU und einer Million Scheidungen jährlich sehen sich immer mehr Elternteile gezwungen, Unterhaltszahlungen eintreiben lassen, wenn ein Elternteil im Ausland lebt und sich weigert, Unterhalt zu leisten. more…

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Gerichtliche Vermögensaufteilung in Spanien

Alejandro Espada, Espada Gerlach Abogados

Wir werden manchmal mit Situationen konfrontiert, in denen wir, aus verschiedenen Gründen, ein gemeinsames Vermögen mit anderen Personen haben; zum Beispiel, weil sie gemeinsam und ungeteilt kauften, oder weil sie ein Gut gemeinsam mit anderen Personen erbten, oder weil sie unter dem Ehegüterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet waren und während der Ehe Güter erwarben.

Je nachdem in welche der verschiedenen Autonomen Länden Spaniens sie sich befinden, sind die anwendbaren Nebengesetze und die Aufteilungsformen unterschiedlich.

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